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Reisefreiheit.  (Archiv) 
Archiviert: 31.05.2012
Der Gesetzgeber geht bei Fremden immer vom schlimmsten aller Fäller bzw. von negativen Verdächtigungen aus. Und ja, es ist richtig, dass einige Fremde Österreich als "Station" auf ihrem Weg durch Europa sehen und in andere Länder - rechtswidrig - weiterreisen. Die Gesetzgebung und die dazugehörige Medienstrategie ist entsprechend restriktiv. Treffen tut es vor allem jene, die sich dem Gesetz entsprechend in Österreich aufhalten und um Integration bemühen.


Schulen, engagierte LehrerInnen und bemühte Eltern wenden sich vorallem vor Ferienbeginn an uns:
Projektwochen und Schulausflüge stehen an, seit wir alle Europäer sind - werden zur Verbesserung der Klassengemeinschaft und der Fremdsprachenkenntnisse dafür Ziele im Eu-Nachbarland auserwählt.

Doch fast in jeder Klasse gibt es einen oder eine, die nicht mit darf.

Entweder sind die Kinder und Jugendlichen noch im Asylverfahren oder sie haben eine Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz (Subsidiären Schutz), und beides erlaubt ihnen nicht, das Land zu verlassen.

Es ist schön, zu sehen, wie sehr sich Direktion und Klassenverband einsetzen und bemühen, dass der/die Mitschülerin doch noch mitkommen dürfen.

Vor allem zeigt es auf, wie sehr sich der/die Betroffene bereits integriert haben.

Doch eine Rechtsgrundlage, die das Mitfahren erlaubt, gibt es leider nicht.

Das Gesetz gibt für diese kleine Gruppe an Betroffenen leider keine Ausnahmeregel her, auch wenn es hier besonders menschenunwürdig und hart trifft - bis jetzt.

Solange es so bleibt, kann man allen nur für ihren Einsatz und ihre Freundschaft danken!

Webseite Karin, 14.05.2012

Thema: k.D.








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