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DER FALL ANI R. - ein Überblick  (Archiv) 
Archiviert: 27.05.2011
Der Asylgerichtshof erklärt die Rückschiebung des schwerst behinderten Mädchens für zulässig und beschreibt es in seiner Entscheidung als "in seiner Entwicklung leicht geistig zurückgebliebenes, freundliches Mädchen".


Purple Sheep beginnt darauf hin, für das nicht versicherte Mädchen genaue Befunde einzuholen. Es beginnt ein Wettlauf mit der Zeit, Ani benötigt intensive medizinische Betreuung und eingehende Untersuchungen, mangels Versicherung ist es schwierig, Termine dafür zu bekommen.

Die ersten Untersuchungen und Befunde bringen rasch ein Ergebnis: Ani, schwerst behindert, wurde medikamentös unzureichend behandelt.

Am 22. März wird Familie R. von der Wiener Fremdenpolizei zur Vorbereitung der Abschiebung nach Simmering überstellt. Die Amtsärztin und die Fremdenpolizei sind sichtlich überrascht über die schwere Behinderung des Mädchens. Traiskirchen hatte darüber keine Information an die Wiener Behörden weitergegeben.

Purple Sheep filmt die Abholung und veröffentlicht die Bilder und informiert die Medien, gleichzeitig beginnt der Kampf mit den Behörden.

Die Wiener Amtsärztin stellt fest, dass Ani R. nicht transportfähig ist ohne einen entsprechenden Umbau der AUA Maschine. Die Abschiebung wird bis zum Umbau aufgeschoben, die Familie soll nicht zum Flughafen sondern muss tags darauf von Simmering nach Traiskirchen zu einer EInvernahme.

Vor der Abfahrt nach Traiskirchen verliert Anis Mutter die Nerven, als Ani in ihren Armen plötzlich zu brüllen beginnt. Sie glaubt nicht an die Aufschiebung der Abschiebung.

Über 3(!) Stunden überlegt die Traiskirchner Behörde, die Familie nach Traiskirchen zu überstellen. In dieser Zeit schreit Ani R. ununterbrochen, Sanitäter und ein Notarzt werden bestellt und müssen Mutter und Tochter vor Ort betreuen, ein Abtransport ins Spital wird von Traiskirchen nicht erlaubt. Nach knapp 4 Stunden entscheidet die Traiskirchner Amtsärztin, die beiden doch ins Spital zu schicken.

Anis Mutter erleidet einen schweren Krampfanfall auf dem Weg in die Psychiatrie, Ani selbst wird in einem anderen Spital untergebracht.

Die Bilder über Anis Abschiebung mobilisieren Menschen in ganz Österreichs. Die Details über den Umgang mit dem schwerstbehinderten Mädchen erschüttern viele.

Mit Hilfe von MedienvertreterInnen, allen voran Doris Knecht, formieren sich Proteste gegen die niederösterreichischen Behörden.

Während die Familie sich im Spital aufhält, erhält Doris Knecht vom Behindertenanwalt Buchinger die Information, dass Ani R. ein Aufenthaltsrecht bekommen soll.

Purple Sheep stellt mit dem Vater daher die entsprechenden Niederlassungsanträge. Die BH Baden erledigt diese positiv, Ani R. darf aufgrund der Unterstützung der Öffentlichkeit bleiben.

Wie geht es der Familie jetzt?
Nach einem Kurzaufenthalt im Freunde Schützen Haus befindet sich Ani wieder in medizinisch stationärer Behandlung. Frau R. ist seit Karfreitag, nach mehrwöchigen Aufenthalt, aus der Psychiatrie entlassen und nun bei Ani im Spital.

Im Moment versucht Purple Sheep, für Familie R. Grundversorgung in Wien zu bekommen. Derzeit haben sie darauf nur in Niederösterreich Anspruch, die Familie möchte aber keinesfalls zu jenen Ärzten und Behörden zurück, die ihre Tochter mit den Worten "ob sie die Hand 5 cm mehr bewegen kann, is doch wurscht" beurteilten, zurück.

Für eine ordnungsgemäße Grundversorgung fehlt der Familie aufgrund des kurzen Aufenthaltes in Österreich und in Wien die Voraussetzung. Bis dahin muss Purple Sheep für die Lebenshaltungskosten aufkommen.

Eine kleine, günstige Wohnung im Erdgeschoss wird von uns für die Familie gesucht. Bis zur Klärung der Grundversorgung übernimmt der Verein dafür die Kosten.

Webseite Karin, 10.05.2011

Thema: k.D.








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