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Humanitärer Aufenthalt - VFGH leitet Gesetzesprüfung ein (Archiv)
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Archiviert: 06.01.2011 Der Verfassungsgerichtshof leitet eine Gesetzesprüfung für den humanitären Aufenthalt ein. Bei der Einstellung der Verfahren nach Abschiebung/Verlassen des Bundesgebietes wird nun überprüft, ob nicht das Rechtsstaatlichkeitsprinzip verletzt wird.
Bis jetzt wurden Verfahren zur Gewährung einer Niederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen eingestellt, sobald die Betroffenen das Bundesgebiet verlassen haben, also auch nach erfolgreicher Abschiebung. Genau darin aber sieht der Verfassungsgerichtshof einen möglichen Verstoß gegen das Rechtsstaatlichkeitsprinzip. Eine Prüfung wurde eingeleitet.
Den Prüfungsbeschluss könnt Ihr hier runterladen:
http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/eugh.html?typ=P
Karin, 16.12.2010Thema: k.D.
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