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Nein zum geforderten Bleiberecht!  (Archiv) 
Archiviert: 25.12.2010
Für eine sogenannte „Stichtagsregelung“ statt Hilfe bei medientauglichen Einzelfällen sprechen sich nicht nur Herr Bundespräsident Dr. Heinz Fischer, sondern Bleiberechtsplattformen in ganz Österreich aus.
Purple Sheep ist klar dagegen. Warum, erklärt Karin Klaric im Folgenden:


Heute erhielt ich ein Mail, dessen Kerninhalt ich hier wiedergeben möchte:
„Als Plattform Bleiberecht haben wir mit vielen Menschen zu tun, die von Abschiebung bedroht sind, obwohl sie hier bereits Wurzeln geschlagen haben. Deshalb fordern wir eine gesetzliche Regelung, die willkürliche Entscheidungen hintanstellt und nicht nur besonders "medientauglichen Fällen" zu Ihrem Recht verhilft.
Deshalb fordern wir:

* Eine einmalige Regelung für Altfälle.
Wer fünf Jahre hier ist, darf bleiben. Die Aufenthaltsdauer wird individuell geprüft.

* Die Sanierung der Bleiberechtsbestimmungen.
Ein menschenrechtskonformes Verfahren, das humanitäre Gründe berücksichtigt und vor Abschiebung schützt.“

Ich war maßlos enttäuscht und mit mir viele Purple Sheep UnterstützerInnen. Warum ist sehr einfach erklärt:

ZUR EINMALIGEN REGELUNG FÜR ALTFÄLLE
Seit der Einführung der sogen. Humanitären Niederlassung gibt es bereits die angeblich von Heinz Fischer „NEU“ eingeforderte Stichtagsregelung: 2009 konnten alle eine solche Niederlassungsbewilligung beantragen, die VOR dem STICHTAG im Mai 2004 nach Österreich eingereist waren und alle anderen Kriterien erfüllten.
Doch a) wurde es in vielen Fällen, die die Kriterien erfüllten, NICHT gewährt und b) kann ein STICHTAG niemals konform gehen mit einem „MENSCHENRECHTSKONFORMEN“ Verfahren, wie weiters gefordert wird.
DENN: JA, Familie Komani hätte dann THEORETISCH Bleiben dürfen, wäre die 5 Jahres Regelung bereits in Kraft, aber wie viele Menschen gibt es, die bereits 8, 9 Jahre da sind, und welchen das Bleiberecht nicht gewehrt wurde/wird?
Und wieviele gibt es, die bestens integriert sind und alle Kriterien erfüllen, und den 5 Jahres Stichtag heuer nicht erfüllen, sondern erst in 6,7, 8 oder 12 Monaten?

Gerade wenn man mit vielen Betroffenen zu tun hat, muss gesagt werden, wo das Problem tatsächlich für die Betroffenen liegt: Einerseits an einer – unmenschlichen – Stichtagregelung, andererseits an der – unmenschlichen, oft schon bösartigen Auslegung der Gesetze durch die eingesetzten Beamten.

ZWEI BEISPIELE:
1.
Eine Frau erfüllt alle Kriterien des Bleiberechts mit ihrer Tochter, sie sind seit 8 Jahren gemeinsam in Österreich. Das Asylverfahren endete heuer in letzter Instanz und wird zeitgerecht die humanitäre Niederlassung beantragt. Sie erhält SCHRIFTLICH eine Aufforderung zur Stellungnahme, in der sie aufgefordert wird, folgende Unterlagen IN KOPIE beizubringen: - Einstellungszusage eines Arbeitgebers - Zusage über privates Mietrechtsverhältnis – aufrechte Kranken- und Sozialversicherung ODER eine Patenschaftserklärung über 5000,00 Euro monatlich für beide. Sie kann die ersten drei Punkte mühelos vorlegen, doch die Fremdenpolizei und die Berater erklären, sie müsse JEDENFALLS die Patenschafterklärung vorlegen, alles andere käme nicht in Frage und sei ihr Antrag somit jedenfalls negativ zu entscheiden. Sie legt die ersten drei Nachweise vor, diese werden nicht angenommen und sie ist verzweifelt, da sie eine Patenschaft natürlich nicht erbringen kann. Die österreichischen Freunde, die sich um die beiden kümmern, sind durch das ganze Verfahren so aufgewühlt, das auch sie nicht mehr das Schriftstück lesen, sondern den Aussagen der Behörde und Berater Glauben schenken. Ein Anwalt bittet – nach Bezahlung eines hohen Geldbetrages – eventuell Hilfe wieder über das sicher aussichtslose Asylverfahren an….

2.
Somalische Asylwerberin mit behindertem Kind reist über Italien nach Österreich ein. Beide integrieren sich schnell und vorbildlich – in knapp 4 Jahren, das Kind, mittlerweile 9, stabilisiert sich und hat endlich ein Zuhause. Beide sprechen Deutsch und Dialekt AKZENTFREI, beide erhalten nach 4 Jahren die Entscheidung des Höchstgerichtes, Österreich verlassen und das Asylverfahren in Italien fortsetzen zu müssen. Einen Stichtag mit 5 Jahren, der sie retten könnte, erfüllen sie erst im Dezember 2011. Alle anderen Kriterien für eine humanitäre Niederlassung sind jedoch gegeben.


Die geforderte Neuregelung ist in Wahrheit keine. Es ist nur eine Wiederherstellung der Gesetzes- und im Falle des Abschiebeschutzes der Rechtssprechungslage von 2009 und kann diese Menschen nicht beschützen.
Tatsache ist, dass mit den Änderungen im Asylgesetz 2010 Verfahren, die über Jahre Menschen im Ungewissen lassen, ein Riegel vorgeschoben wurde. Verfahren können nicht mehr jahrelang dauern.
Tatsache ist auch, dass mit der oben geforderten Bleiberechtsregelung Medienfälle nicht vermieden werden können. Denn diese Forderungen schützen - wie bisher - nicht vor Härtefällen. Dann wird es eben Komani2 geben, welche statt dem Stichtag 04 eben den Stichtag 05 oder 06 verpasst haben.
Eine menschenwürdige Lösung kann also nur eine INDIVIDUELLE und SCHNELLE sein:
1.) Alle Fälle, die vor 2010 einen Asylerstantrag gestellt haben, ermitteln.
2.) Alle, die darunter straffällig geworden sind, raus filtern
3.) Alle, die die restlichen Kriterien für die Niederlassungsbewilligung nicht erfüllen (Deutschkenntnisse, Integration) herausfiltern. Wir gehen davon aus, dass sich im Grossen und Ganzen niemand innerhalb von 2 bis 3 Jahren in Österreich integriert hat, aber das sollte überprüft werden, denn gerade bei Familien mit schulpflichtigen Kindern kann das nicht ausgeschlossen werden.
4.) Alle, die überbleiben, dürfen im Land bleiben.
5.) Die Prüfung muss von einer unabhängigen Stelle erfolgen und darf jedenfalls nicht von den gleichen Beamten durchgeführt werden, die bis heute darauf geschult sind, Menschen rasch nach Abschluss des Verfahrens außer Landes zu bringen.
So und nur so kann man das Problem vom Tisch bekommen. Relativ rasch. Vielleicht können wir NGOs ja auch einen unterstützenden Beitrag leisten, in dem wir beispielsweise die Errichtung dieser Stelle finanziell unterstützen, um das Ganze rasch, menschenwürdig und unbürokratisch lösen zu können. Alles andere ist, solange man uns nicht eines Besseren belehrt – mit Verlaub gesagt – Augenauswischerei und ändert die Situation wieder nur für einen kleinen Teil.

Webseite Karin, 04.11.2010

Thema: k.D.








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